1. Informationen zur Anforderung einer Stellungnahme

Hier finden Sie kompakt Informationen zur Anforderung einer sonderpädagogischen Stellungnahme. Alle Informationen sowie die aktuellen Formulare finden Sie hier: Regelung der Diagnostik im Entscheidungsverfahren in allen Förderschwerpunkten | schulämter hessen.de. Folgende Formalien sind zu beachten:

Anforderung einer Stellungnahme vor Einschulung:

  • Meldung bis 30.11.
  • M1 und M1a: Bericht der Vorschulischen Einrichtung
  • sowie alles, was den Anspruch begründet, z.B:
    • Gutachten/Frühförderstelle
    • SPZ
    • Schularzt
    • Bericht rBFZ
    • Dokumentationen über Beobachtungen
    • Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung
    • Dokumentation „Schnuppertag“, Anmeldung
    • Neue Kriterien (Doppelkriterien) sind zu beachten

 

Die Stellungnahme wird auf Formular A1 erstellt. Der für den jeweiligen Förderschwerpunkt passender Dokumentationsbogen wird ausgefüllt zur Stellungnahme genommen.

Anforderung einer Stellungnahme zur Klärung des Anspruchs bei bereits eingeschulten Kindern:

  • Meldung bis 30.11.
  • M1und M1b: Bericht der allg. Schule
  • Sowie alles, was den Anspruch begründet, z.B.:
    • Zeugnisse/Berichte, die ein langandauerndes Lernversagen dokumentieren
    • Gutachten
    • Bericht SPZ
    • individuelle Förderpläne
    • Nachteilsausgleich
    • Bericht über Fördermaßnahmen der allgemeinen Schule
    • Bericht des rBFZ über vorbeugende Maßnahmen der Sonderpädagogik (VM)
    • Neue Kriterien (Doppelkriterien) sind zu beachten

 

Die Stellungnahme wird auf Formular A1 erstellt. Der für den jeweiligen Förderschwerpunkt passender Dokumentationsbogen wird ausgefüllt zur Stellungnahme genommen.

Aufhebung eines Anspruchs

  • Keine Meldefrist
  • Benötigte Unterlagen:
    • Klassenkonferenzbeschluss und individueller Förderplan
  • Die Aufhebung wird auf Formular A2 erstellt.

 

Fortschreibung eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung:

  • Keine Meldung erforderlich
  • alle 2 Jahre
  • Benötigte Unterlagen:
    • Klassenkonferenzbeschluss und
    • individuelle Förderpläne
    • neue Kriterien (Doppelkriterien) sind zu beachten, d.h.
    • ein mehrdimensionaler Begabungstest ist nachzuholen, sofern keiner bei der Erstfeststellung erstellt wurde
    • Die Fortschreibung wird auf Formular A2 erstellt.

 

Bei Fragen melden Sie sich ruhig per Mail oder mit einem Anruf 069 – 212 35134 oder stöbern auf der Seite des SSA: Regelung der Diagnostik im Entscheidungsverfahren in allen Förderschwerpunkten | schulämter hessen.de.