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Medikamenteneingabe im regionalen Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) Mitte-Nord

Bei Schülerinnen und Schülern mit Erkrankungen wird in Ausnahmefällen eine Medikamentengabe nötig.

Dies ist in den Richtlinien zur Durchführung medizinischer Hilfsmaßnahmen an Schulen, im Erlass vom 29. April 2015 geregelt.

Damit kann jedes Kind die Schule besuchen, auch wenn es Medikamente benötigt.

Der Vordruck (siehe Downloads) ist mit Eltern, Lehrkraft und Schulleitung auszufüllen, damit alle rechtlichen Fragen gut geregelt und medizinische Situationen gut abgedeckt werden können.

Wir wünschen damit allen Kindern eine gesunde und gute Schulzeit!