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6. Anspruch "Emotionale-soziale Entwicklung" (EMS)

Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die auf Grund von erheblichen Beeinträchtigungen im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie des Erlebens und des Verhaltens ohne diese Förderung in der allgemeinen Schule nicht erfolgreich bewältigen können.

Der Förderschwerpunkt konzentriert sich auf Schülerinnen und Schüler, die in dem Bereich des sozialen Handelns und des emotionalen Erlebens intensiver sonderpädagogischer Unterstützung bedürfen, beispielsweise in der Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen der Affektsteuerung, der Bindungsfähigkeit, der Fähigkeit zur sozialen Eingliederung, der schulische Lern- und Arbeitsfähigkeit, dem Umgang mit angemessener Sprache und der eigenen Organisationsfähigkeit.

So ist eine Erstfeststellung des Anspruchs nur dann möglich, wenn ein Leistungsversagen vorliegt (siehe Anlage 4). Zur genaueren Abklärung ist die Einbindung des EMSFachteams erforderlich.

Weiter ist eine Meldung auf dem Bogen M1 nötig. Grundsätzlich können Eltern oder die Schule eine Stellungnahme bei dem zuständigen rBFZ anfordern.

Hierzu ist – ohne Frist – der Meldebogen (M1) mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.

An dieser Stelle kommt den Eltern eine große Verantwortung zu, damit die Kinder alle Hilfen bekommen, um die Schulzeit gut zu meistern.

Folgende Formalien müssen beachtet werden: Leitfaden EMS, möglichst auch Einbindung des EMS-Fachteams!

Vor der Einschulung:

Anforderung einer Stellungnahme vor Einschulung:

  • Keine Meldefristen
  • M1 und M1a: Bericht der Vorschulischen Einrichtung
  • sowie alles, was den Anspruch begründet, z.B:
    • Gutachten/Frühförderstelle
    • SPZ
    • Schularzt
    • Bericht rBFZ
    • Dokumentationen über Beobachtungen
    • Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung
    • Dokumentation „Schnuppertag“, Anmeldung
    • Neue Kriterien (Doppelkriterien) sind zu beachten

 

Die Stellungnahme wird auf Formular M10 erstellt. Der für den Förderschwerpunkt EMS passende Dokumentationsbogen wird ausgefüllt zur Stellungnahme genommen.

 Anforderung einer Stellungnahme zur Klärung des Anspruchs bei bereits eingeschulten Kindern:

  • Keine Meldefrist
  • M1 und M1b: Bericht der allg. Schule
  • Sowie alles, was den Anspruch begründet, z.B.:
    • Zeugnisse/Berichte, die ein langandauerndes Lernversagen aufgrund der emotional-sozialen Entwicklung dokumentieren
    • Gutachten
    • Bericht SPZ
    • individuelle Förderpläne
    • Nachteilsausgleich
    • Bericht über Fördermaßnahmen der allgemeinen Schule
    • Bericht des rBFZ über vorbeugende Maßnahmen der Sonderpädagogik (VM)
    • Neue Kriterien (Doppelkriterien) sind zu beachten

 

Die Stellungnahme wird auf Formular M10 erstellt. Der für den Förderschwerpunkt EMS passende Dokumentationsbogen wird ausgefüllt zur Stellungnahme genommen.

 

Auf Grundlage dieser Unterlagen sowie eigener Erhebungen und Hospitationen fertigt das rBFZ eine Stellungnahme (M10) an, die in einer Empfehlung von Art, Umfang und Organisation der sonderpädagogischen Förderung endet.

Hierbei arbeiten die Stellungnehmenden kriteriengeleitet. Sie nutzen eine Begabungsdiagnostik und standardisierte Testverfahren zur Ermittlung des Lernstandes. Zudem wird das „Doppelkriterium“ beachtet, ohne dass kein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung empfohlen werden darf. All dies wird im „Dokumentationsbogen“ vermerkt, der von mehreren Personen geprüft und zu den Akten genommen wird. Dies dient der Qualität.

Die Stellungnahme orientiert sich an den vom HKM entwickelten Hinweisen.

Diese beinhaltet einen Dokumentationsbogen, der der Stellungnahme beiliegt.

Die so verfasste Stellungnahme geht nach Prüfung durch das rBFZ den Eltern zu. Die Regelschule lädt zum Förderausschuss ein.

In diesem findet eine endgültige Abstimmung über die Bedarfe statt – im Idealfall einstimmig zu „Anspruch“ und zu „Förderort“.

Kann keine Einigung erfolgen, entscheidet das Staatliche Schulamt.

Nachdem alle Inhalte besprochen, geklärt und entschieden worden sind, wird ein Bescheid M5 ausgestellt.

Dieser geht den Erziehungsberechtigten zu und bescheidet den „Anspruch“.

Dann kann die Schülerin oder der Schüler entweder im inklusiven Unterricht oder an einer Förderschule (Antrag auf Aufnahme an eine Förderschule) für diesen Förderschwerpunkt gefördert werden.

 

Bei Fragen melden Sie sich ruhig per Mail oder mit einem Anruf 069 – 212 35134. Gerne sind wir für Sie da.