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Rund um den Nachteilsausgleich

Damit alle Kinder gut gefördert werden können, ist in manchen Fällen ein Nachteilsausgleich nötig. Damit kann in mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungsanforderungen durch individuelle Fördermaßnahmen angemessen Rücksicht genommen werden.

So kann auf Antrag ein Nachteilsausgleich gewährt oder aber sogar auch von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung oder Leistungsbewertung abgewichen werden.

Folgende Formen sind möglich:

Differenzierungen hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung oder der äußeren Bedingungen entsprechend den Beeinträchtigungen oder Schwierigkeiten der jeweiligen Schülerin oder des jeweiligen Schülers (§ 7 Abs. 2 VOGSV) => Ohne Zeugnisvermerk

Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung:

Differenzierungen hinsichtlich der Leistungsanforderungen bei gleich bleibenden fachlichen Anforderungen (§ 7 Abs. 3 VOGSV) => Ohne Zeugnisvermerk

oder aber:

Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung:

Differenzierungen hinsichtlich der Leistungsanforderungen verbunden mit geringeren fachlichen Anforderungen (§ 7 Abs. 4 VOGSV)

Zum Beispiel:

  • differenzierte Aufgabenstellung, insbesondere auch bei besonderen Schwierigkeiten in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen oder – in der Grundschule – beim Rechnen

  • mündliche statt schriftliche Arbeiten, z. B. einen Aufsatz auf Band sprechen (Rechtschreibleistung entfällt)

  • stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen, insbesondere in Deutsch und den Fremdsprachen

  • zeitweiser Verzicht auf eine Bewertung der Lese-, Rechtschreib- oder – in der Grundschule – der Rechenleistung in allen betroffenen Fächern

  • Nutzung des pädagogischen Ermessensspielraumes bei Aussetzung der Notengebung für ein Fach

  • Bereitstellen oder Zulassen spezieller technischer und didaktischer Hilfs- oder Arbeitsmittel wie Wörterbuch, Computer mit Rechtschreibüberprüfung, aufgrund derer keine Rechtschreibleistung erbracht wird

Vermerk in Arbeiten und Zeugnissen, dass von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung abgewichen wurde. Die Eltern müssen zustimmen.

Ein Förderplan ist stets erforderlich. Alle Downloads finden Sie hier.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.igel-of.de/de/praktische-hilfen/nachteilsausgleich