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7. Zweijährige Fortschreibung

Ein Förderanspruch muss alle zwei Jahre fortgeschrieben werden, um die optimale Förderung zu ermöglichen. Hierzu wird Formblatt zur Fortschreibung auf Grundlage des Förderplans benötigt. Zudem ist die Klassenkonferenz beteiligt.

  • Keine Meldung erforderlich
  • alle 2 Jahre
  • Benötigte Unterlagen:
    • Klassenkonferenzbeschluss und
    • individuelle Förderpläne
    • neue Kriterien (Doppelkriterien) sind zu beachten, d.h.
    • ein mehrdimensionaler Begabungstest ist nachzuholen, sofern keiner bei der Erstfeststellung erstellt wurde

 

Die Fortschreibung wird auf Formular A2 erstellt.

Damit ist eine optimale Förderung des Kindes gewährleistet.

 

Bei Fragen melden Sie sich ruhig per Mail oder mit einem Anruf 069 – 212 35134. Gerne sind wir für Sie da.