Allgemeines
Allgemeines zum regionalen Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ)
Das rBFZ der Johann-Hinrich-Wichern-Schule steht für die Bereiche „Inklusiver Unterricht“, „Vorbeugende Maßnahmen“ und allen Fragen zur Förderung in Frankfurt Mitte-Nord zur Verfügung.
Wir stehen zur Beratung allen Lehrerinnen und Lehrern, der Elternschaft aber auch den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.
Mittlerweile verfügen wir über reichhaltige Erfahrungen in allen Bereichen.
Das rBFZ im inklusiven Schulbündnis Mitte-Nord (iSB)
Das Ziel der Schulbündnisse besteht darin, in Zukunft eine noch bessere regionale Vernetzung sonderpädagogischer Bildungs- und Betreuungsinstitutionen zu gewährleisten.
Angebote des rBFZ für den Inklusiven Unterricht (IU)
Als rBFZ entwickeln und unterstützen wir die allgemeinen Schulen beim Ausbau des inklusiven Unterrichts.
Dieser wird für alle sonderpädagogischen Ansprüche (Lernen, Sprache, Verhalten, KME, GE, Hören, Sehen, Autismus) angeboten.
Angebote des rBFZ an vorbeugenden Maßnahmen (VM)
Aufgabe der Vorbeugenden Maßnahmen (VM) ist es, die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern in allen Fragen zur Entwicklung im Lernen, der Sprache und im Verhalten zu beraten. Hierbei beachten wir die individuellen Voraussetzungen und Lernausgangslagen und unterstützen ggf. mit Förderangeboten. Unser Ziel ist, die allgemeine Schule als Lernort zu erhalten.
Fachteam für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (EMS) des rBFZ in Frankfurt Mitte-Nord
Schülerinnen und Schüler mit besonderen sozialen und emotionalen Bedürfnissen benötigen häufig eine gezielte Unterstützung, um erfolgreich an den Bildungs- und Erziehungsangeboten der allgemeinen Schule teilhaben zu können.
Sprachunterstützende Arbeit im regionalen Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) in Frankfurt Mitte-Nord
Sprachunterstützende und sprachfördernde Arbeit von Schülerinnen und Schülern ist ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld unseres rBFZs.
Denn die Sprache bildet den Schlüssel zur Bildung!
Hierfür haben wir im Jahr 2017 die Expertise und die Aufgaben von der Weißfrauenschule übernommen.
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Nachteilsausgleich
Damit alle Kinder gut gefördert werden können, ist in manchen Fällen ein Nachteilsausgleich nötig. Damit kann in mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungsanforderungen durch individuelle Fördermaßnahmen angemessen Rücksicht genommen werden.
Wichtiges zur Förderplanarbeit
Jede Schule in Hessen hat die Aufgabe, jedes Kind individuell zu fördern und vorbeugende Maßnahmen anzubieten.
So ist es Aufgabe der Schule, drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken.“ (§ 3 Abs. 6 HSchG)
Gute Kommunikation durch Dolmetscher
Eine gute Kommunikation ist in allen Situationen wichtig.
Damit stets alle Fragen gut geklärt werden können, wird manchmal ein Übersetzer notwendig.
Auf Anfrage unterstützten die Fachberater für Herkunftssprachen im Staatlichen Schulamt.
Medikamenteneingabe
Bei Schülerinnen und Schülern mit Erkrankungen wird in Ausnahmefällen eine Medikamentengabe nötig.
Dies ist in den Richtlinien zur Durchführung medizinischer Hilfsmaßnahmen an Schulen, im Erlass vom 29. April 2015 geregelt.
Lehrpläne und Richtlinien für den inklusiven Unterricht
Auf dieser Seite haben wir für Sie alle Lehrpläne und Richtlinien für den inklusiven Unterricht zusammengestellt.
Interessantes Informationsmaterial für eine erfolgreiche Arbeit
Auf dieser Seite haben wir Ihnen interessantes Informationsmaterial zu verschiedenen Themen für eine erfolgreiche rBFZ-Arbeit zusammengestellt.