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Angebote des rBFZ an vorbeugenden Maßnahmen (VM)

Aufgabe der Vorbeugenden Maßnahmen (VM) ist es, die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern in allen Fragen zur Entwicklung im Lernen, der Sprache und im Verhalten zu beraten. Hierbei beachten wir die individuellen Voraussetzungen und Lernausgangslagen und unterstützen ggf. mit Förderangeboten. Unser Ziel ist, die allgemeine Schule als Lernort zu erhalten.

So arbeiten wir auf Grundlage des Hessischen Schulgesetzes nach § 6 der VOGSV : „Die Schule ist so zu gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler in einem möglichst hohen Maße verwirklicht wird und jede Schülerin und jeder Schüler unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage in der körperlichen, sozialen und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung angemessen gefördert wird. Es ist Aufgabe der Schule, drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken.“

Im Rahmen unserer Vorbeugenden Maßnahmen (VM) können wir Folgendes anbieten:

· Gespräche mit den Lehrkräften

· Beobachtung des Kindes im Klassenverband

· Gespräche mit dem Kind

· Elterngespräche

· Förderplanarbeit

· Kleingruppenförderung in Lesen, Rechtschreiben, Schreiben

· Kleingruppenförderung im Bereich Konzentration und Motorik

· Kleingruppenförderung im Bereich der basalen mathematischen Grundlagen

· Lernstandsanalysen (Lesen, Schreiben, Rechnen, Rechtschreiben mit standardisiertem Material)

· Austausch mit den Lehrkräften zur Entwicklung von Fördervorschlägen

· Empfehlungen zu Fördermaßnahmen und Fördermaterialien

· Beratung zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs

· Hilfe bei der Kontaktaufnahme mit außerschulischen Einrichtungen

· Unterstützung der Elternarbeit und Koordination der Zusammenarbeit mit außerschulischen Hilfen

· Zeitlich befristete Doppelbesetzung in der Klasse

· Förderung in Kleingruppen oder in der Einzelsituation

· Anregungen zur Anschaffung besonderer Unterrichtsmaterialien

· Herstellung und Einsatz besonderer Materialien

· Unterstützung der Lehrkräfte bei der Erstellung und Fortschreibung des Förderplans

· Einschaltung eines überregionalen BFZ (Sehen, Hören, KME)

Falls trotz präventiver Beratungsarbeit und ambulanter Förderung weitere Schwierigkeiten bestehen, kann ein Förderausschuss zur Einleitung eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung eingeleitet werden.