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1. Informationen zur Anforderung einer Stellungnahme

Hier finden Sie kompakt Informationen zur Anforderung einer sonderpädagogischen Stellungnahme. Folgende Formalien müssen beachtet werden:

Anforderung einer Stellungnahme vor Einschulung:

  • Meldung bis 30.11.
  • M1 und M1a: Bericht der Vorschulischen Einrichtung
  • sowie alles, was den Anspruch begründet, z.B:
    • Gutachten/Frühförderstelle
    • SPZ
    • Schularzt
    • Bericht rBFZ
    • Dokumentationen über Beobachtungen
    • Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung
    • Dokumentation „Schnuppertag“, Anmeldung
    • Neue Kriterien (Doppelkriterien) sind zu beachten

 

Die Stellungnahme wird auf Formular M10 erstellt. Der für den jeweiligen Förderschwerpunkt passender Dokumentationsbogen wird ausgefüllt zur Stellungnahme genommen.

Anforderung einer Stellungnahme zur Klärung des Anspruchs bei bereits eingeschulten Kindern:

  • Meldung bis 30.11.
  • M1und M1b: Bericht der allg. Schule
  • Sowie alles, was den Anspruch begründet, z.B.:
    • Zeugnisse/Berichte, die ein langandauerndes Lernversagen dokumentieren
    • Gutachten
    • Bericht SPZ
    • individuelle Förderpläne
    • Nachteilsausgleich
    • Bericht über Fördermaßnahmen der allgemeinen Schule
    • Bericht des rBFZ über vorbeugende Maßnahmen der Sonderpädagogik (VM)
    • Neue Kriterien (Doppelkriterien) sind zu beachten

 

Die Stellungnahme wird auf Formular M10 erstellt. Der für den jeweiligen Förderschwerpunkt passender Dokumentationsbogen wird ausgefüllt zur Stellungnahme genommen.

Aufhebung eines Anspruchs

  • Keine Meldefrist
  • Benötigte Unterlagen:
    • Klassenkonferenzbeschluss und
    • individuelle Förderpläne

 

Die Aufhebung wird auf Formular A2 erstellt.

Fortschreibung eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung:

  • Keine Meldung erforderlich
  • alle 2 Jahre
  • Benötigte Unterlagen:
    • Klassenkonferenzbeschluss und
    • individuelle Förderpläne
    • neue Kriterien (Doppelkriterien) sind zu beachten, d.h.
    • ein mehrdimensionaler Begabungstest ist nachzuholen, sofern keiner bei der Erstfeststellung erstellt wurde

 

Die Fortschreibung wird auf Formular A2 erstellt.

 

Bei Fragen melden Sie sich ruhig per Mail oder mit einem Anruf 069 – 212 35134. Gerne sind wir für Sie da.