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9. Übergang 4/5

Die Schülerinnen und Schüler im Übergang von Klasse 4 nach Klasse 5 möchten wir gut versorgen.

Dies betrifft alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4

  • die bereits einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung haben und die weiter eine inklusive Beschulung wünschen (M17a).
  • bei denen die Neu-Feststellung eines Anspruchs für die Sek. 1 als notwendig erscheint und die dort eine inklusive Beschulung wünschen (M17b).
  • die bereits einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung haben und auf die Förderschule wechseln möchten (M8).
  • bei denen die Neu-Feststellung eines Anspruchs für die Sek. 1 als notwendig erscheint und die auf eine Förderschule wechseln möchten (M8).

 

Um alle Kinder gut versorgen zu können, sind die Antragsunterlagen (M17a, M17b; M8) bis zum 30.11. mit den benötigten Dokumenten im rBFZ einzureichen. Bei Kindern mit KME oder GE bitte bis zum 30.10. 

Folgende Dokumente werden benötigt:

Besteht der Anspruch bereits:

  • Keine Stellungnahme notwendig, wenn der Anspruch in Klasse 3 festgestellt wurde
  • Formular A2 notwendig, wenn Anspruch länger als ein Jahr besteht und Einigkeit über den Anspruch besteht (ggf. muss im Förderschwerppunkt Lernen noch um ein mehrdimensionales Verfahren ergänzt werden).
  • Letzter individueller Förderplan, Klassenkonfernzbeschluss

 

Um die Ausstattung zu gewährleisten, ist im Fall von Sinnesbehinderungen und/oder KME ein runder Tisch zur Aufahme durchzuführen, zu dem das Stadtschulamt einzuladen ist.

  • Bei Einigkeit über den Anspruch ist kein Förderausschuss nötig.
  • Sind die Erziehungsberechtigten mit dem Anspruch nicht einverstanden, ist ein neue Stellungnahme (M10 mit Dokumentationsbogen) nötig.

 

Bei vermuteten neuen Anspruch (oder Uneinigkeit)

Bitte alle Dokumente einreichen, die einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung begründen:

  • individuelle Förderpläne der Primar- und Sekundarschule
  • Bericht der allg. Schule über erfolgte präventive Maßnahmen
  • Bericht des rBFZ über erfolgte VM
  • Maßnahmen samt Abschlussbericht
  • wenn vorhanden: Berichte vom SPZ, medizinische Gutachten, Logopädieberichte usw.
  • die letzten drei Zeugnisse
  • Ggf, Stellungnahme anderer Förderschwerpunkte
  • Stellungnahme M10 und Dokumentationsbogen notwendig

Die Stellungnahme (M10) gilt als Grundlage für den Förderausschuss, der an der Grundschule stattfinden wird. Der Förderausschuss erzielt eine Einigung über die Art des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung (z.B. Lernen, Sprache, KME, GE, EMS).

Achtung:

Über den zukünftigen Förderort in der Inklusion kann dieser Förderausschuss nicht entscheiden! Diese Informationen bekommen alle Eltern später.

 

Bei Fragen melden Sie sich ruhig per Mail oder mit einem Anruf 069 – 212 35134. Gerne sind wir für Sie da.