5. Anspruch auf "Körperlich-motorische Entwicklung" (KME)

Sollten Sie oder die Regelschule vermuten, dass Ihr Kind aufgrund körperlich-motorischer Einschränkungen sonderpädagogische Unterstützung in der Schule (nicht nur beim Lernen) benötigt, kann ein Antrag auf Stellungnahme Klarheit geben.

Grundsätzlich können Eltern oder die Schule eine Stellungnahme bei dem zuständigen rBFZ anfordern.

Hierzu ist jeweils bis zum möglichst früh (Frühe Schulanmeldung) der Meldebogen (M1) mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.

An dieser Stelle kommt den Eltern eine große Verantwortung zu, damit die Kinder alle Hilfen bekommen, um die Schulzeit gut zu meistern.

Folgende Formalien müssen beachtet werden:

 Anforderung einer Stellungnahme vor Einschulung:

  • Meldung möglichst früh (frühe Schulanmeldung) und bis 30.10.
  • M1 und M1a: Bericht der Vorschulischen Einrichtung
  • sowie alles, was den Anspruch begründet, z.B:
    • Gutachten, die eine körperlich-motorische Einschränkung dokumentieren
    • SPZ
    • Schularzt
    • Bericht rBFZ
    • Dokumentationen über Beobachtungen
    • Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung
    • Dokumentation „Schnuppertag“, Anmeldung
    • Neue Kriterien (Doppelkriterien) sind zu beachten

 

Die Stellungnahme wird auf Formular M10 erstellt. Der für den Förderschwerpunkt KME passende Dokumentationsbogen wird ausgefüllt zur Stellungnahme genommen.

 Anforderung einer Stellungnahme zur Klärung des Anspruchs bei bereits eingeschulten Kindern:

  • Meldung bis 30.10.
  • M1 und M1b: Bericht der allg. Schule
  • Sowie alles, was den Anspruch begründet, z.B.:
    • Gutachten, die eine körperlich-motorische Einschränkung dokumentieren
    • Bericht SPZ
    • individuelle Förderpläne
    • Nachteilsausgleich
    • Bericht über Fördermaßnahmen der allgemeinen Schule
    • Bericht des rBFZ über vorbeugende Maßnahmen der Sonderpädagogik (VM)
    • Neue Kriterien (Doppelkriterien) sind zu beachten

 

Die Stellungnahme wird auf Formular M10 erstellt. Der für den Förderschwerpunkt KME passende Dokumentationsbogen wird ausgefüllt zur Stellungnahme genommen.

Auf Grundlage dieser Unterlagen sowie eigener Erhebungen und Hospitationen arbeitet unser regionales BFZ mit dem überregionalen BFZ Viktor-Frankl-Schule zusammen. Dort ist die beste Kompetenz für Förderung und Diagnostik bei körperlich-motorischer Behinderung oder Beeinträchtigung vorhanden.

So fertigt die Viktor-Frankl-Schule eine Stellungnahme (M10) an, die in einer Empfehlung über Art, Umfang und Organisation der sonderpädagogischen Förderung endet.

Hierbei arbeiten die Stellungnehmenden kriteriengeleitet. Sie nutzen eine mehrdimensionale Begabungsdiagnostik und standardisierte Testverfahren zur Ermittlung des Lernstandes. Zudem wird das „Doppelkriterium“ beachtet, ohne dass kein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung empfohlen werden darf. All dies wird im „Dokumentationsbogen“ vermerkt, der von mehreren Personen geprüft und zu den Akten genommen wird. Dies dient der Qualität.

Die so verfasste Stellungnahme geht über das rBFZ den Eltern zu.

Dann lädt die zuständige Regelschule zum Förderausschuss ein.

In diesem findet eine endgültige Abstimmung über die Bedarfe statt – im Idealfall einstimmig zu „Anspruch“ und zu „Förderort“. Kann keine Einigung erfolgen, entscheidet das Staatliche Schulamt.

Nachdem alle Inhalte besprochen, geklärt und entschieden worden sind, wird ein Bescheid M5 ausgestellt. Dieser geht den Erziehungsberechtigten zu und bescheidet den „Anspruch“.

Dann kann die Schülerin oder der Schüler entweder im inklusiven Unterricht oder an einer Förderschule für körperlich-motorische Entwicklung (z.B. Viktor-Frankl-Schule mit dem Antrag auf Aufnahme in einer Förderschule M8) gefördert werden.

 

Bei Fragen melden Sie sich ruhig per Mail oder mit einem Anruf 069 – 212 – 35134. Gerne sind wir für Sie da.