Lernschwierigkeiten innerhalb einer altersentsprechenden Lerngruppe werden meist dann identifiziert, wenn die zu erwartenden Leistungen und Kompetenzen in den Unterrichtsfächern nicht in einem vorgegebenen Zeitraum sichtbar werden.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund schwerer Sprachbeeinträchtigungen die Bildungsangebote der allgemeinen Schule nur mit umfänglicher sprachheilpädagogischer Unterstützung nutzen können, werden im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung unterstützt.
Sollten Sie oder die Regelschule vermuten, dass Ihr Kind aufgrund von Einschränkungen in der Begabung sonderpädagogische Unterstützung und eine intensive Förderung benötigen, kann ein Antrag auf Stellungnahme Klarheit geben.
Sollten Sie oder die Regelschule vermuten, dass Ihr Kind aufgrund körperlich-motorischer Einschränkungen sonderpädagogische Unterstützung in der Schule (nicht nur beim Lernen) benötigt, kann ein Antrag auf Stellungnahme Klarheit geben.
Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die auf Grund von erheblichen Beeinträchtigungen im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie des Erlebens und des Verhaltens ohne diese Förderung in der allgemeinen Schule nicht erfolgreich bewältigen können.
Ein Förderanspruch muss alle zwei Jahre fortgeschrieben werden, um die optimale Förderung zu ermöglichen. Hierzu wird Formblatt zur Fortschreibung auf Grundlage des Förderplans benötigt.