4. Anspruch "Geistige Entwicklung"
Sollten Sie oder die Regelschule vermuten, dass Ihr Kind aufgrund von Einschränkungen in der Begabung sonderpädagogische Unterstützung und eine intensive Förderung benötigen, kann ein Antrag auf Stellungnahme Klarheit geben.
Grundsätzlich können Eltern oder die Schule eine Stellungnahme bei dem zuständigen rBFZ anfordern.
Hierzu ist möglichst früh, gerne schon bei der frühen Schulanmeldung, der Meldebogen (M1) mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.
An dieser Stelle kommt den Eltern eine große Verantwortung zu, damit die Kinder alle Hilfen bekommen, um die Schulzeit gut zu meistern.
Folgende Formalien müssen beachtet werden:
Anforderung einer Stellungnahme vor Einschulung:
- Meldung möglichst früh (frühe Schulanmeldung) und bis 30.10.
- M1 und M1a: Bericht der Vorschulischen Einrichtung
- sowie alles, was den Anspruch begründet, z.B:
- Gutachten/Frühförderstelle
- SPZ
- Schularzt
- Bericht rBFZ
- Dokumentationen über Beobachtungen
- Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung
- Dokumentation „Schnuppertag“, Anmeldung
- Neue Kriterien (Doppelkriterien) sind zu beachten
Die Stellungnahme wird auf Formular M10 erstellt. Der für den Förderschwerpunkt GE passende Dokumentationsbogen wird ausgefüllt zur Stellungnahme genommen.
Anforderung einer Stellungnahme zur Klärung des Anspruchs bei bereits eingeschulten Kindern:
- Meldung bis 30.10.
- M1 und M1b: Bericht der allg. Schule
- Sowie alles, was den Anspruch begründet, z.B.:
- Zeugnisse/Berichte, die ein langandauerndes Lernversagen dokumentieren
- Gutachten
- Bericht SPZ
- individuelle Förderpläne
- Nachteilsausgleich
- Bericht über Fördermaßnahmen der allgemeinen Schule
- Bericht des rBFZ über vorbeugende Maßnahmen der Sonderpädagogik (VM)
- Neue Kriterien (Doppelkriterien) sind zu beachten
Die Stellungnahme wird auf Formular M10 erstellt. Der für den Förderschwerpunkt GE passende Dokumentationsbogen wird ausgefüllt zur Stellungnahme genommen.
Auf Grundlage dieser Unterlagen sowie eigener Erhebungen und Hospitationen arbeitet unser rBFZ bei einem vermuteten Förderbedarf im Bereich Geistige Entwicklung mit der Mosaikschule (Förderschule für die geistige Entwicklung, Antrag auf Aufnahme in eine Förderschule) zusammen.
Dort ist die beste Kompetenz für die Förderung in diesem Förderschwerpunkt vorhanden.
So fertigt die Mosaikschule eine Stellungnahme (M10) an, die in einer Empfehlung von Art, Umfang und Organisation der sonderpädagogischen Förderung endet.
Hierbei arbeiten die Stellungnehmenden kriteriengeleitet. Sie nutzen eine mehrdimensionale Begabungsdiagnostik und standardisierte Testverfahren zur Ermittlung des Lernstandes. Zudem wird das „Doppelkriterium“ beachtet, ohne das kein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung empfohlen werden darf. All dies wird im „Dokumentationsbogen“ vermerkt, der von mehreren Personen geprüft und zu den Akten genommen wird. Dies dient der Qualität.
Die so verfasste Stellungnahme geht nach Prüfung durch das rBFZ den Eltern zu.
Dann lädt die zuständige Regelschule zum Förderausschuss ein. In diesem findet eine endgültige Abstimmung über die Bedarfe statt – im Idealfall einstimmig zu „Anspruch“ und zu „Förderort“. Kann keine Einigung erfolgen, entscheidet das Staatliche Schulamt.
Nachdem alle Inhalte besprochen, geklärt und entschieden worden sind, wird ein Bescheid M5 ausgestellt.
Dieser geht den Erziehungsberechtigten zu und bescheidet den „Anspruch“.
Dann kann die Schülerin oder der Schüler entweder im inklusiven Unterricht oder an einer Förderschule für Geistige Entwicklung (z.B. Mosaikschule mit dem Antrag auf Aufnahme in einer Förderschule M8) gefördert werden.
Bei Fragen melden Sie sich ruhig per Mail oder mit einem Anruf 069 – 212 35134. Gerne sind wir für Sie da.