2. Anspruch "Lernen"
Lernschwierigkeiten innerhalb einer altersentsprechenden Lerngruppe werden meist dann identifiziert, wenn die zu erwartenden Leistungen und Kompetenzen in den Unterrichtsfächern nicht in einem vorgegebenen Zeitraum sichtbar werden.
Im Förderschwerpunkt Lernen werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die den berufsorientierten Abschluss anstreben, aber trotz intensiver, langfristiger Förderung die Anforderungen der allgemeinen Bildungsgänge nicht erfüllen können.
Zur Erstfeststellung des Anspruchs „Lernen“ ist eine Meldung auf dem Bogen M1 nötig. Anmerkungen zum Umgang mit dem Handlungsleitfaden zum „Anspruch auf sonderpädagogische Förderung (M1) – SSA Frankfurt finden sie hier.
Grundsätzlich können Eltern oder die Schule eine Stellungnahme bei dem zuständigen rBFZ anfordern.
Hierzu ist jeweils bis zum 30.11. der Meldebogen (M1) mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen. An dieser Stelle kommt Ihnen als Eltern eine große Verantwortung zu, damit Ihre Kinder alle notwendigen Hilfen bekommen, um die Schulzeit gut zu meistern.
Folgende Formalien müssen beachtet werden:
Anforderung einer Stellungnahme vor Einschulung:
- Meldung bis 30.11.
- M1 und M1a: Bericht der Vorschulischen Einrichtung
- sowie alles, was den Anspruch begründet, z.B:
- Gutachten/Frühförderstelle
- SPZ
- Schularzt
- Bericht rBFZ
- Dokumentationen über Beobachtungen
- Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung
- Dokumentation „Schnuppertag“, Anmeldung
- Neue Kriterien (Doppelkriterien) sind zu beachten
Die Stellungnahme wird auf Formular A1 erstellt. Der für den Förderschwerpunkt Lernen passende Dokumentationsbogen wird ausgefüllt zur Stellungnahme genommen.
Anforderung einer Stellungnahme zur Klärung des Anspruchs bei bereits eingeschulten Kindern:
- Meldung bis 30.11.
- M1und M1b: Bericht der allg. Schule
- Sowie alles, was den Anspruch begründet, z.B.:
- Zeugnisse/Berichte, die ein langandauerndes Lernversagen dokumentieren
- Gutachten
- Bericht SPZ
- individuelle Förderpläne
- Nachteilsausgleich
- Bericht über Fördermaßnahmen der allgemeinen Schule
- Bericht des rBFZ über vorbeugende Maßnahmen der Sonderpädagogik (VM)
- Neue Kriterien (Doppelkriterien) sind zu beachten
Die Stellungnahme wird auf Formular A1 erstellt. Der für den Förderschwerpunkt Lernen passender Dokumentationsbogen wird ausgefüllt zur Stellungnahme genommen.
Auf Grundlage dieser Unterlagen sowie eigener Erhebungen und Hospitationen fertigt das rBFZ eine Stellungnahme (Formular A1) an, die in einer Empfehlung von Art, Umfang und Organisation der sonderpädagogischen Förderung endet.
Hierbei arbeiten die Stellungnehmenden kriteriengeleitet. Sie nutzen eine mehrdimensionale Begabungsdiagnostik und standardisierte Testverfahren zur Ermittlung des Lernstandes. Zudem wird das „Doppelkriterium“ beachtet, ohne dass kein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung empfohlen werden darf. All dies wird im „Dokumentationsbogen“ vermerkt, der von mehreren Personen geprüft und zu den Akten genommen wird. Dies dient der Qualität.
Die verfasste Stellungnahme geht nach Prüfung durch das rBFZ den Eltern zu. Die zuständige Grund- oder weiterführende Schule lädt mit einem Formular (F) zum Förderausschuss ein.
In diesem findet eine endgültige Abstimmung über die Bedarfe statt – im Idealfall einstimmig zu „Anspruch“ und zu „Förderort“.
Kann keine Einigung erfolgen, entscheidet das Staatliche Schulamt. Nachdem alle Inhalte besprochen, geklärt und entschieden worden sind, wird ein Bescheid (B1-5) ausgestellt. Dieser geht Ihnen als Erziehungsberechtigten zu und bescheidet den „Anspruch“.
Dann können Ihre Kinder entweder im inklusiven Unterricht oder an einer Förderschule Lernen (z.B. JHW–Schule mit dem Antrag „O 2“) gefördert werden.
Bei Fragen melden Sie sich ruhig per Mail oder mit einem Anruf 069 – 212 35134 oder stöbern auf der Seite des SSA: Regelung der Diagnostik im Entscheidungsverfahren in allen Förderschwerpunkten | schulämter hessen.de.