9. Übergang 4/5
Sollten Sie oder die Regelschule vermuten, dass Ihr Kind aufgrund körperlich-motorischer Einschränkungen sonderpädagogische Unterstützung in der Schule (nicht nur beim Lernen) benötigt, kann ein Antrag auf Stellungnahme Klarheit geben.
Grundsätzlich können Eltern oder die Schule eine Stellungnahme bei dem zuständigen rBFZ anfordern.
Hierzu ist jeweils bis zum möglichst früh (Frühe Schulanmeldung) der Meldebogen (M1) mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.
An dieser Stelle kommt Ihnen als Eltern eine große Verantwortung zu, damit Ihr Kind alle notwendigen Hilfen bekommt, um die Schulzeit gut zu meistern.
Folgende Formalien müssen beachtet werden:
Anforderung einer Stellungnahme vor Einschulung:
- Meldung möglichst früh (frühe Schulanmeldung) und bis 30.10.
- M1 und M1a: Bericht der Vorschulischen Einrichtung
- sowie alles, was den Anspruch begründet, z.B:
- Gutachten, die eine körperlich-motorische Einschränkung dokumentieren
- SPZ
- Schularzt
- Bericht rBFZ
- Dokumentationen über Beobachtungen
- Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung
- Dokumentation „Schnuppertag“, Anmeldung
- Neue Kriterien (Doppelkriterien) sind zu beachten
Die Stellungnahme wird auf Formular A1 erstellt. Der für den Förderschwerpunkt KME passende Dokumentationsbogen wird ausgefüllt zur Stellungnahme genommen.
Anforderung einer Stellungnahme zur Klärung des Anspruchs bei bereits eingeschulten Kindern:
- Meldung bis 30.10.
- M1 und M1b: Bericht der allg. Schule
- Sowie alles, was den Anspruch begründet, z.B.:
- Gutachten, die eine körperlich-motorische Einschränkung dokumentieren
- Bericht SPZ
- individuelle Förderpläne
- Nachteilsausgleich
- Bericht über Fördermaßnahmen der allgemeinen Schule
- Bericht des rBFZ über vorbeugende Maßnahmen der Sonderpädagogik (VM)
- Neue Kriterien (Doppelkriterien) sind zu beachten
Die Stellungnahme wird auf Formular A1 erstellt. Der für den Förderschwerpunkt KME passende Dokumentationsbogen wird ausgefüllt zur Stellungnahme genommen.
Auf Grundlage dieser Unterlagen sowie eigener Erhebungen und Hospitationen arbeitet unser regionales BFZ mit dem überregionalen BFZ Viktor-Frankl-Schule zusammen. Dort ist die beste Kompetenz für Förderung und Diagnostik bei körperlich-motorischer Behinderung oder Beeinträchtigung vorhanden.
So fertigt die Viktor-Frankl-Schule eine Stellungnahme (A1) an, die in einer Empfehlung über Art, Umfang und Organisation der sonderpädagogischen Förderung endet.
Hierbei arbeiten die Stellungnehmenden kriteriengeleitet. Sie nutzen eine mehrdimensionale Begabungsdiagnostik und standardisierte Testverfahren zur Ermittlung des Lernstandes. Zudem wird das „Doppelkriterium“ beachtet, ohne dass kein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung empfohlen werden darf. All dies wird im „Dokumentationsbogen“ vermerkt, der von mehreren Personen geprüft und zu den Akten genommen wird. Dies dient der Qualität.
Die so verfasste Stellungnahme geht über das rBFZ Ihnen als Eltern zu.
Dann lädt die zuständige Grund- oder weiterführende Schule zum Förderausschuss (Formular F) ein.
In diesem findet eine endgültige Abstimmung über die Bedarfe statt – im Idealfall einstimmig zu „Anspruch“ und zu „Förderort“. Kann keine Einigung erfolgen, entscheidet das Staatliche Schulamt.
Nachdem alle Inhalte besprochen, geklärt und entschieden worden sind, wird ein Bescheid (B1 – 5) ausgestellt. Dieser geht Ihnen Erziehungsberechtigten zu und bescheidet den „Anspruch“.
Dann kann Ihr Kind entweder im inklusiven Unterricht oder an einer Förderschule für körperlich-motorische Entwicklung (z.B. Viktor-Frankl-Schule mit dem Antrag auf Aufnahme in einer Förderschule „O2“) gefördert werden.
Bei Fragen melden Sie sich ruhig per Mail oder mit einem Anruf 069 – 212 35134 oder stöbern auf der Seite des SSA: Regelung der Diagnostik im Entscheidungsverfahren in allen Förderschwerpunkten | schulämter hessen.de.
Gerne sind wir für Sie da.