Wichtiges zur Förderplanarbeit
Es ist Aufgabe der Schule, drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken.“ (§ 3 Abs. 6 HSchG)
Konkreter wird es in den Verordnungen: Wenn die Leistungen der Schülerin/des Schülers nachlassen, muss ein individueller Förderplan erstellt werden: Im Fall drohenden Leistungsversagens ist als Maßnahme nach §3 Abs. 6 Satz 2 des Hessischen Schulgesetzes ein individueller Förderplan zu erstellen.
Individuelle Förderpläne für Schülerinnen und Schüler dienen also dazu, den Stand der Lernentwicklung zu dokumentieren und darauf aufbauend die nächsten Entwicklungsschritte zu planen.
Der Einsatz individueller Förderpläne ist somit nicht nur für Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten erforderlich, sondern zur individuellen Lernbegleitung aller Schülerinnen und Schüler und für alle Kinder mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.
Im Rahmen der individuellen Förderplanung sind der Entwicklungsstand, die Lernausgangslage sowie die Stärken und Schwächen der Schülerin oder des Schülers zu bestimmen und im Förderplan zu beschreiben.
Ausgehend hiervon sind individuelle Förderziele abzuleiten sowie konkrete Maßnahmen der Schule zu formulieren. Im Förderplan werden Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für die jeweiligen Maßnahmen festgelegt.
Die Schülerin oder der Schüler sowie die Eltern werden aktiv in den Prozess mit einbezogen. Der Förderplan wird mit allen Beteiligten besprochen, halbjährig fortgeschrieben und ist Bestandteil der Schülerakte.
In unserem rBFZ haben wir Förderpläne für die Primarstufe, für die Sekundarschule sowie für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung erstellt.
Gut ausgestattet mit den individuellen Förderplänen für die Grundschule oder die weiterführende Schule sind alle Beteiligte auf das Beste informiert und kann die Schülerin oder der Schüler entweder im inklusiven Unterricht oder an einer Förderschule Lernen (z.B. unserer JHW–Schule) gefördert werden.
Bei Fragen melden Sie sich ruhig per Mail oder mit einem Anruf 069 – 212 35134. Gerne sind wir für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Franke
Leiterin Johann-Hinrich-Wichern-Schule
Leiterin rBFZ